Güdeltubus

Hier kann über alle Maßnahmen von der Ersten Hilfe bis zur klinischen Behandlung diskutiert werden.

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10.01.2016, 13:58
Hallo,
da man in unserem KV als SAN nur den Güdeltubus verwenden darf, hab ich da noch eine Frage.
In meinem SAN-Kurs wurde der Tubus gerade mal 5 sek. angesprochen. Uns wurde erklärt, dass der
Tubus eine Unterstützung bei der Rea ist. Wird der Güdeltubus nur bei der Reanimation verwendet oder
gibt es weitere Einsatzgebiete?

Gruß,
Schulsani15
10.01.2016, 18:13
Der Guedeltubus ist ein Hilfsmittel, um das Zurücksinken der Zunge und damit eine Verlegung der Atemwege zu verhinden. Grundsätzlich sollte er zur Erleichterung der Maskenbeatmung bei jedem Patienten eingesetzt werden.

Ferner kann man ihn auch als Beißschutz für einen Endotrachealtubus verwendet werden.
10.01.2016, 21:23
Könnte ich einem tief Bewusstlosen einen Güdeltubus einsetzten, um ihn nicht in die stabile Seitenlage zu drehen oder geht das nicht?
10.01.2016, 23:24
Überleg mal kurz, welche zwei Funktionen die Seitenlage hat und ob der Guedeltubus beide erfüllt ;-)
11.01.2016, 19:11
Um es für alle zu klären:
Der Oropharyngealtubus nach Guedel sorgt dafür, dass die Zunge nicht durch Erschlaffung der Muskulatur in den Rachenraum zurückrutscht und so die Atemwege blockiert.

Die zweite Gefahr der Bewusstlosigkeit ist (neben der beschriebenen Atemwegsverlegung) jedoch der Wegfall der Schutzreflexe. Daher kann es (auch durch die erschlaffte Magen- und Speiseröhrenmuskulatur) schnell zum Anatmen von Flüssigkeiten oder Nahrungsrückständen (Aspiration) kommen.

Daher müssten alle, die einen Guedeltubus nutzen, konsequenterweise auch über eine Absaugvorrichtung und entsprechnede Kenntnisse der oralen Absaugung verfügen. Dies ist jedoch häufig (bedenklicherweise) nicht der Fall.

Gerade bei der Überdruckbeatmung kann durch den schlaffen Muskeltonus immer etwas Luft in den Magen gelangen. Der bläht sich immer weiter auf und ggf. kommt es dann zur Aspiration von Mageninhalt, der wieder emporsteigt.

Daher nutzen viele Gliederungen inzwischen lieber den Larynxtubus, der zwar keinen 100-%-igen, aber noch einen eingeschränkten Aspirationsschutz bietet, insbesondere bei Larynxtuben der zweiten und dritten Generation.
11.01.2016, 19:27
Den dürfen wir leider in unserem KV nicht benutzen.
11.01.2016, 19:39
Tja, das ist der Nachteil, wenn man sich von entsprechenden Hilfsorganisationen betreuen lässt. :D

DIe Frage, die sich mir immer stellt, ist: Warum nicht? Das Hilfsmittel "Larynxtubus" ist doch in den Sanitätsausbildungen der HiOrgs vorgesehen...

Man munkelt, es läge zuweilen an fehlenden finanziellen Ressourchen für einen Mega-Code-Trainer oder Intubationskopf... Oder an der "Das gab es früher schließlich auch nicht, das brauchen wir nicht"-Fraktion...

Oder daran, dass man die (altersreifen) Schulsanitäter nicht durch eine teure Sanitätsausbildung schicken möchte, sondern sie mit einem (am besten noch vom Bund oder der Schule bezahlten) Erste-Hilfe-Kurs abspeist... Aber das ist wieder eine andere Sache und kann mit Sicherheit auch kontrovers diskutiert werden. ;)
11.01.2016, 21:17
Nein, ich bin ausgebildeter SAN. Bei uns im Kreisverband darf der Larynxtubus erst ab RS verwendet werden. Jeder Kreisverband kann diesen freigeben oder es verbieten, deshalb ist er bei uns nicht erlaubt. In der SAN Ausbildung wird dieser nicht mal angesprochen. Ich habe meine Ausbildung im Rahmen meiner Helfergrundausbildung einer Bereitschaft absolviert.
11.01.2016, 23:19
Schulsani15 hat geschrieben:Bei uns im Kreisverband darf der Larynxtubus erst ab RS verwendet werden. Jeder Kreisverband kann diesen freigeben oder es verbieten, deshalb ist er bei uns nicht erlaubt.

Blöds....... ähhh...... das ist so nicht zutreffend.
12.01.2016, 09:38
In meinem Landkreis ist die Verwendung des Larynxtubus von Sanitätern tatsächlich vom ÄLRD explizit untersagt worden. Wir wurden zwar in der Verwendung geschult, haben diese aber aus diesem Grund nicht im Rucksack dabei. Über Sinn kann man sich in der Tat streiten...
12.01.2016, 10:46
Was für ein KV soll das sein?

Und seit wann ist der ÄLRD für Bereiche verantwortlich, die nicht Rettungsdienst sind?
12.01.2016, 11:06
Ehrlich gesagt habe ich mich das auch gefragt. Ich kann mich da nur auf die Aussage unseres Leiters Sanitätsdienstes und unserer Lehrrettungsassistentin stützen. Kreisverband möchte ich hier nicht öffentlich nennen, es geht um eine deutsche Großstadt.
12.01.2016, 14:25
Ich kann gerne den KV per PN nennen, ich weiß es eben nur das es für alle Bereitschaften, HVO, SSD untersagt worden ist. Daher werden wir auch nicht mit dem Tubus ausgebildet.
12.01.2016, 17:00
Was ist bloß aus der jungen Generation geworden... Früher haben wir die Aussagen irgendwelcher Obrigkeiten immer kritisch hinterfragt... ;)

Es steht ja jedem Verband frei zu entscheiden, ob die Tuben angeschafft werden oder nicht. Ob einzelne Personen allerdings tatsächlich und satzungsgemäß die Befugnis haben zu entscheiden, welches Material durch wen eingesetzt wird, sollte durchaus mal kritisch betrachtet werden.

Bei dem Larynxtubus handelt es sich um eine supraglottische Atemwegshilfe. Der Guedel-Tubus fällt in die selbe Kategorie. Supraglottisch bedeutet, dass sie nicht in die Luftröhre eingeführt werden, sondern oberhalb des Kehlkopfs zum Liegen kommen. Es handelt sich also um nicht-invasive Hilfsmittel zur Atemwegssicherung. Beide Tubenarten erfordern jedoch eine gewisse Schulung mit entsprechendem Material, um sie fachgerecht auswählen und anwenden zu können. In den Sanitätslehrgängen des DRK ist die Schulung der Anwendung des Larynxtubus explizit vorgesehen. EIn Verstoss dagegen könnte als gravierende Abweichung von den bundeseinheitlichen Ausbildungsvorschriften verstanden werden.

Ich bin beim Roten Plus nicht so satzungssicher, dass ich sagen kann, ob der Orts- oder Kreisverbandsarzt die Anwendung untersagen darf. Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst darf das nicht. Er gehört, wie der Name sagt, dem Rettungsdienst an und hat im (Schul-)Sanitätswachdienst und Katastrophenschutz nichts zu sagen, sofern er nicht ebenfalls eine Arztstelle in diesen Bereichen bekleidet.

Der Rettungsdienst ist dem (Schul-)Sanitätsdienst prinzipiell nicht weisungsbefugt, was die Anwendung bestimmter Hilfsmittel oder Maßnahmen betrifft, sofern diese in der Ausbildung gelehrt werden und durch die Sanitätskräfte beherrscht werden.

Wenn ihr solche Hilfsmiitel zur Hand habt, aber als ausgebildete Sanitätskraft angeblich nicht anwenden dürft, hinterfagt das mal kritisch... Und lasst euch entsprechende offizielle Schriftstücke zeigen! Aber Vorsicht: Man macht sich da im Millieu der unkritischen Zu-allem-Ja-Sager und ÄLRD-Hinterherschleimer in der Organisation keine Freunde. Darüber sollte man sich im Klaren sein...
13.01.2016, 17:27
Also bei meinem SanKurs (auch durch eine Bereitschaft) wurde uns der Umgang gezeigt und wir dürfen auch nen Larynx benutzen.
Rettungssanitäter, NotSan Azubi 2. Lj, BLS-Privider, ACLS-Provider

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