Arm gegen Tür geknallt

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

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14.04.2011, 17:25
Original von peit
Auch im Krankenhaus ist man grundsätzlich an die Einwilligung des Patienten gebunden - einzige Ausnahme sind Notfälle die ein sofortiges Handeln erfordern. Ansonsten ist immer die Einwilligung des Patienten, bei Kinder der Eltern und bei Bewusstlosen des gesetzlichen Betreuers (der dann ggf. gerichtlich bestimmt werden muss) einzuholen.


Wie schon Harald Schmid sagte: "Das Leben ist zu kurz, um sprachlich unpräzise zu sein."

Selbst im Notfall ist man an die Einwilligung des Patienten gebunden. Die Entscheidung des Patienten muss nicht nachvollziehbar und auch nicht vernünftig sein. Wenn sich der Patient durch seine Entscheidung selbst Schaden zuführt, dann ist das letztlich sein gutes Recht.
Ist er aufgrund einer Bewußtlosigkeit nicht in der Lage, seinen Willen zu äußern, so geht man im Notfall von seinem mutmaßlichen Willen aus.
Bei Kindern ist es etwas komplexer. Wie schon geschrieben, setzt die Einwilligungsfähigkeit in einen Eingriff nicht die Vollendung des 18. Lebensjahrs voraus, sondern das Vorhandensein der notwendigen geistigen Reife. So kann also ein 15 jähriger in der Lage sein, selbst in einen Eingriff einzuwilligen, während es ein 17 jähriger vielleicht nicht sein kann. In der Praxis ist dies aber einfacher, als es klingt.
Sollten nun aber die Eltern nicht in einen medizinisch notwendigen Eingriff bei ihrem Kind einwilligen, so kann man diese Entscheidung von einem Gericht überstimmen lassen.
Die Entscheidung eines gesetzlichen Betreuers wird eingeholt, wenn der Patient seinen Wille nicht äußern kann, der Eingriff aber nicht zeitkritisch ist. Ein Beispiel hierfür wäre die Tracheotomie bei Zustand nach Polytrauma. Hier muss dann die Einwilligung eines Betreuers vorliegen. Muss der gleiche Patient notfallmäßig revidiert werden, weil er nachblutet, ist wieder keine Einwilligung erforderlich.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

14.04.2011, 23:10
OK, ich meinte natürlich "einzige Ausnahme sind Bewusstlose bei denen eine sofortige Behandlung erfoderlich ist". Wobei man natürlich auch hier von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgeht...

Aber ich hoffe ja sowieso sehr, dass die Zeiten, in denen Schulsanis über Tracheotomien aufklären mussten, weil die in den großen Pausen durchgeführt wurden, sowieso vorbei sind^^

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