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25.01.2010, 23:41
26.01.2010, 00:08
Original von GeKue
Hier wurde lediglich aufgeworfen, zusätzlich zu der Flagge, müsse/sollte blaues Blinklicht angeschaltet sein. Und das ist so definitiv nicht richtig!
26.01.2010, 00:25
Original von GeKue
Und wenn Du mal schaust, wofür die Nutzung von blauem Blinklicht gestattet ist, ergibt sich der Rest...
§38 StVO: Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Original von GeKue
Aber letztlich bin ich kein Rechtverdreher oder Paragraphenreiter.
26.01.2010, 00:25
26.01.2010, 00:37