Dann würde ich mich um einen (gesetzlichen) Beleg dafür freuen!
Snaitätsdienste können ja auch durch Personen besetzt werden, die nicht "Einsatzsanitäter" bzw. SanB sind.
Auch der SanH reicht ja schon aus, um Sanitätsdienste durchzuführen.
Außerdem darf sich eh jeder "Einsatzsanitäter", "Sanitäter" etc. nennen, da diese Bezeichnung nicht geschützt bzw. der Inhalt rechtlich definiert ist.