Gewalt im Sanitätsdienst

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08.01.2012, 09:01
Original von Hallo123
Für eine gute Lüge braucht es viele Details. Die Nacherzählung enthält sehr viele Details.


Geil - genau das habe ich auch gedacht.

TomTom - ich schätze Deine Schreibweise, aber glaube die Geschichte nicht. Klar kann man in einer Bedrohungssituation einem Angreifer die Waffe wegnehmen, aber dazu braucht man schon eine gehörige Abgeklärtheit. Ohne Dir jetzt nahe treten zu wollen - Orangener Gürtel nach 3 Jahren Karate bedeutet, dass Du nicht gerade der Held in Kampfsportarten warst. Ich glaube, ich hatte den gelben Gürtel nach 2 Monaten und den orangenen ein paar Wochen danach.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

08.01.2012, 12:44
Original von Don Spekulatius
Original von Hallo123
Für eine gute Lüge braucht es viele Details. Die Nacherzählung enthält sehr viele Details.


Geil - genau das habe ich auch gedacht.

TomTom - ich schätze Deine Schreibweise, aber glaube die Geschichte nicht. Klar kann man in einer Bedrohungssituation einem Angreifer die Waffe wegnehmen, aber dazu braucht man schon eine gehörige Abgeklärtheit. Ohne Dir jetzt nahe treten zu wollen - Orangener Gürtel nach 3 Jahren Karate bedeutet, dass Du nicht gerade der Held in Kampfsportarten warst. Ich glaube, ich hatte den gelben Gürtel nach 2 Monaten und den orangenen ein paar Wochen danach.


Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, ob er mir das ganze nun glaubt oder nicht und ich werde garantiert nicht anfangen, euch dazu zu zwingen. Ich kann nur sagen, dass ich es persönlich schade finde, wenn ihr das nicht tut.

Und Don Spekulatius: der Unterschied wird wahrscheinlich sein, dass ich einmal alle zwei Wochen dort vorbeischauen konnte. Du wirst sicher zweimal jede Woche dort vorbeischauen - also viermal so oft wie ich konnte.

08.01.2012, 20:04
Herr TomTomNavi,
Ich habe mir gerade mal durchgelesen, was Sie in Ihren, zweifelsohne ausführlichsten und wahrheitsgetreuesten Schilderungen, schrieben. Mir stoch dabei folgendes ins Auge:

denn der Patient war bekannter Epileptiker und ich hatte vor wenigen Tagen von einem Kollegen eine Taschenlampe zu Testzwecken bekommen, die eine Stroboskop-Blitz-Funktion hat. Diesen Stroboskop habe ich ihm direkt in die Augen brennen lassen, der Patient ist nach kürzester Zeit krampfend zu Boden gesunken und wir konnten in Ruhe weiterarbeiten, wenn auch mit einer gewissen Portion Mehraufwand.


Ich freue mich jetzt auf eine sehr detailreiche, fesselnde und nichtsverheimlichende Erklärung zum oben Angesprochenen.
Ich möchte mich schlussendlich nocheinmal für Ihre erheiternden Beiträge bedanken,

Nordwind

PS: Nochmal zusammengefasst: WAS ZUR HÖLLE? WIESO? Kann mir jemand mal diese Vorgehensweise erklären? Und das hier soll auf keinen Fall beleidigend wirken!

Edit: Nach Einsicht, dass das wohl doch etwas übertrieben war, einige Stellen rausgenommen
Zuletzt geändert von Nordwind am 08.01.2012, 20:36, insgesamt 2-mal geändert.
Die Wahrung von Contenance kann in manchen Situationen taktische Überlegenheit schaffen [...]. Besonders in gehobenen Gesellschaftsschichten dient die Wahrung der Contenance der Distinktion.

08.01.2012, 20:07
Original von Nordwind

Mich wundert es, dass Sie nach diesem patriotischem und leider auch gesetzesbrechendem Akt der Kampfunfähigmachung des Täters noch weiter als Sanitäter praktizieren durften, geschweige denn an der Schule länger verweilen. Ich möchte hier gar nicht fragen, seit wann eine polizeiliche Transportbegleitung durch SSDler angeordnet werden kann.


Das war im RD!
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

08.01.2012, 20:12
Warum heißt du nicht TomTomCruise ;)

08.01.2012, 20:28
Original von Nordwind
Mich wundert es, dass Sie nach diesem patriotischem und leider auch gesetzesbrechendem Akt der Kampfunfähigmachung des Täters noch weiter als RDler praktizieren durften. I


Oh, die deutsche Erziehung funktioniert beim Nachwuchs ja tadellos.
Es bedarf schon einiger Umerziehungsmaßnahmen, um eine legale Selbstverteidigung als "gesetzesbrechenden Akt" zu sehen, aber so weit scheinen wir dann ja schon gekommen zu sein.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

08.01.2012, 20:34
Öhm, naja, ob das jetzt so die Variante ist, nem Epileptiker mit Strobo in die Augen zu leuchten...
Natürlich war er in Gefahr, wahrscheinlich hätten einige so gehandelt. Sicherlich besser als hinterher selbst verletzt zu sein. Aber jetzt mal von der Seite des Angreifers aus: Hättest du das so sehr arg gut gefunden, wenn der dich mittels deiner Krankheit niederstreckt?
Nunja, okay, den Punkt meiner Anschuldigung nehme ich ebenfalls zurück, die Basis, nämlich die Infragestellung der Glaubhaftigkeit lasse ich aber so stehen.
Die Wahrung von Contenance kann in manchen Situationen taktische Überlegenheit schaffen [...]. Besonders in gehobenen Gesellschaftsschichten dient die Wahrung der Contenance der Distinktion.

08.01.2012, 20:53
@ Nordwind:
Als Gewalttäter wäre ich allgemein nicht begeistert, wenn sich ein Opfer wehren würde.
Die beschriebene Tat erfüllt zwar den Tatbestand der Körperverletzung, jedoch aufgrund des rechtfertigenden Notstandes nicht rechtswiedrig.
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

08.01.2012, 21:03
Ich glaube, das hat mehr mit Notwehr (i.S.d. § 32 StGB) als mit 'nem rechtfertigenden Notstand (i.S.d. § 34 StGB) zu tun...

08.01.2012, 21:06
Hmpf, verdammt...steht auch so nah beieinander im StGB...

Aber stimmt, da war doch mal was, dass der rechfertigende Notstand mit Gegenständen (Leiter klauen für Eisrettung) und die Notwehr mit Menschen (ich hau ihm aufs Maul bevor er mit aufs Maul haut) war...
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

08.01.2012, 21:13
Original von Nordwind
Öhm, naja, ob das jetzt so die Variante ist, nem Epileptiker mit Strobo in die Augen zu leuchten...
Natürlich war er in Gefahr, wahrscheinlich hätten einige so gehandelt. Sicherlich besser als hinterher selbst verletzt zu sein. Aber jetzt mal von der Seite des Angreifers aus: Hättest du das so sehr arg gut gefunden, wenn der dich mittels deiner Krankheit niederstreckt?


Der Angreifer hat seine Wahl getroffen, als er sein Messer eingesteckt hat. Tom wurde die Entscheidung aufgezwungen. Juristisch gesehen ist seine Handlung selbstverständlich durch die Notwehr (nicht durch den Notstand) abgedeckt: Er hat mit einer geeigneten Handlung einen gefährlichen und gegenwärtigen Angriff abgewehrt.

Väterlicher Modus an:

Lasst Euch doch nicht von den Medien der gutmenschlichen Gehirnwäsche unterziehen! Wenn Euch jemand angreift, dann ist es Problem A diesen Angriff unbeschadet zu überstehen. Alles andere ist egal. Ihr müsst am Abend nach hause zu Eurer Familie kommen. Wenn es dafür notwendig ist, dem Gegner mit beiden Fingern in die Augen zu stechen, ihm das Ohr abzubeissen oder mit blossen Händen das Herz rauszureissen, ist völlig belanglos. Selbst wenn ihr für eine solche Tat mal juristische Probleme bekommt, so ist dies ein Luxus, den man sich nur leisten kann, wenn man den Angriff überhaupt überlebt. Aus Verlieren eine moralische Überlegenheit zu konstruieren ist ein europäisches Phänomen, das leider im Falle eines gefährlichen Angriffs nicht funktioniert.

Es gibt keine Selbstverteidigung-Light ! (Jedenfalls nicht bei asozialer Gewalt)
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

08.01.2012, 21:21
Und zu der Wahl der Mittel:

Es war sicher "netter" von Tom den Angreifer durch einen epileptischen Anfall auszuschalten (normalerweise nicht vital bedrohlich) als ihm mit der Taschenlampe eine überzuziehen (für Tom selbst gefährlicher und für den Täter auch).
Mein Verein: DLRG
Meine Ausbildung: Sanitäter und Wasserretter

08.01.2012, 21:26
Original von Zeuschen
Es war sicher "netter" von Tom den Angreifer durch einen epileptischen Anfall auszuschalten (normalerweise nicht vital bedrohlich) als ihm mit der Taschenlampe eine überzuziehen (für Tom selbst gefährlicher und für den Täter auch).


Jap. Ich persönlich hab eine ganz klare Meinung zu Kandidaten, die mich potentiell tödlichen Waffen bedrohen. Da fange ich erst gar nicht an zu testen ob es irgendwelche "schonenden" Methoden gibt den Gegner auszuschalten.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

09.01.2012, 23:19
Ich war in dem Moment ehrlich gesagt überhaupt froh, dass die Idee mit dem Stroboskop so aufgegangen ist. Ihm mit der Taschenlampe "eine überzuziehen" wäre übrigens nicht möglich gewesen, wir reden nicht von einer Mag Lite in der vielfach-D-Ausführung, sondern einer schnuckligen, 13cm kleinen Led Lenser MT7 (Herstellerseite: *KLICK MICH*). Und wie Don Spekulatius schon sagte: jeder will am Abend heil zu seiner Familie (bzw. zur Verlobten) heim kommen. Wenn jemand genau das verhindern will, muss man sich dagegen wehren - mit allen Mitteln.

11.01.2012, 19:03
Ich habe gerade auch so einen Fall zur bearbeiten....

Ein Rettungsassistent von meinem Zug wurde bei einer Silvesterparty angegriffen und verletzt. Die Streife (2 Mann) ist von dem Sicherheitsdienst alarmiert worden, dass am Eingang ein Verletzter mit Nasenbluten nach einer Schlägerei sei. Am Einsatzort angekommen, begann gerade erneut ein Kampf zwischen Täter und dem Patienten. Tumultartige Szenen in einer kleinen Menschenmenge! Der Täter schlug den Patienten zu Boden und trat mit dem Fuß nach dem stark angeschlagenen Patienten. Meine Rettungskräfte Schritten ein. Der Sanitätshelfer wurde von einen nicht bekannten Mann auf den dunklen Parkplatz gezogen. Der Kollege konnte den Täter aber im
Polizeigriff überwältigen und zur Aufgabe "überreden". Der Rettungsassistent versuchte den Täter zu stoppen und wurde am Arm verletzt. Es gelang auch ihm den Täter zu überzeugen. Der Patient wurde durch andere Helfer aus dem Gefahrenbereich gezogen und blieb Bewusstlos liegen. Der Sicherheitsdienst erreichte den Einsatzort und sicherte ihn. Der Patient wurde jetzt durch unsere Streife versorgt und klarte nach ca. 3 Minuten wieder auf.
Der Täter muss sich jetzt wegen "gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen"
und "Widerstand gegen Vollzugsbeamte" verantworten. Den seit Juli 2011 wurde der Paragraph 113 StGB, mit dem Paragraph 114 StGB, auch Feuerwehrleute und Rettungskräften als Vollzugsbeamte in der Nothilfe erweitert. Interessant dürfte hier auch Paragraph 305 a StGB in Verbindung mit Paragraph 316 b StGB sein.
Wir werden Aufgrund des Vorfalles mit allen Kräften einen Kurs in
Selbstverteidigung belegen.

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