RTW Praktikum

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19.01.2010, 17:14
Ich habe mal eine Frage an die erfahrereren unter euch. Ich habe auch schon die Suchfunktion bemüht, zu meiner Frage aber nichts gefunden.

Ich würde wirklich sehr gerne in den Sommerferien ein Praktikum auf einem RTW machen. Dafür würde sich meine Johanniter-Rettungsdienststelle, in der ich bis jetzt alle Ausbildungen machte und mache, anbieten.

Das Internet gibt zu diesem Thema auch etwas her. Die Einschätzungen reichen von "unter 18-jährige ohne Rettungsassistenten-Ausbildung haben aufm RTW nichts zu suchen" über "Wenn man mind. 16 Jahre alt ist und die Sanitätsheferausbildung absolviert ist, stellt das kein Problem dar." bis "Dafür gelten keinerlei Beschränkungen"

Die Anforderungen mind. 16 und SanH erfülle ich bis dahin. Ab wann (Ausbildungsstand, Alter) glaubt ihr ist sowas möglich. Würdet ihr (die im Rettungsdienst tätig sind) einen halbstarken Sanitätshelfer soetwas erlauben/ermöglichen. Ich frage das vor allem, damit ich mir nichts vormache, und ich mich nicht zum Affen mache, wenn ich danach frage.
Es scheint ja aber irgendwie möglich zu sein.

19.01.2010, 17:22
Hui, ich glaube die Frage hatten wir schonmal.

So generell kann man folgende Aussagen treffen:

- mindestens volljährig ( d.h. 18) aufgrund von Reife
- mindestens SanHelfer bis Rettungshelfer (das ist unterschiedlich)

Grundsätzlich sprichst du am besten mal mit dem Leiter der Rettungswache bzw dem betreuenden Lehrrettungsassistent, die können dir dort am besten weiterhelfen.
Vielleicht kannst du ja auch auf dem KTW oder ähnliches mitfahren.
SSD-Koordinator
Rettungssanitäter & Gruppenführer

19.01.2010, 17:22
In einem anderen Fred hatten wir das durchaus mal erörtert, und waren summa summarum (glaub sogar mal einstimmig :P) der Meinung, dass ein RD-Praktikum erst ab 18 ist, von dem ich auch voll und ganz überzeugt bin ;)


Was allerdings unter der Hand irgendwo passiert ist eine andere Sache, aber i.O. find ich s nicht.

^Ja auch, wenn ich daduch selber eben so ein Praktikum nicht machen konnte.

Gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

19.01.2010, 17:28
Klär das doch einfach mit den Verantwortlichen deiner Rettungswache ab, die werden schon wissen, ab welchem Alter und Ausbildungsstand man als Praktikant mitfahren darf und wenn nicht, ist das meiner Meinung deren Aufgabe das in Erfahrung zu bringen.
RDH | DRK | FFW | 11. Klasse

Im Falle eines Falles ist richtig fallen Alles!

19.01.2010, 17:30
Ich kann da Gorld nur zustimmen, wir hatten das schonmal irgentwo so erörtert. Meiner Meinung nach ist einer der wichtigsten Gründe dafür, dass man erst ab 18 Jahren auf den RTW darf: Einige Situationen sind einfach seelisch sehr belastend und junge Leute sind einfach für seelische Schäden sehr anfällig, das habe ich schon an eigenem Leib erfahren müssen, Stichwort Posttraumatisches Stresssyndrom. Im RD kann man da nicht einfach sagen "Ne den können wir jetzt nicht mitnehmen, weil ich das nicht sehen will."
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

19.01.2010, 17:34
Original von LevSani
Ich kann da Gorld nur zustimmen, wir hatten das schonmal irgentwo so erörtert. Meiner Meinung nach ist einer der wichtigsten Gründe dafür, dass man erst ab 18 Jahren auf den RTW darf: Einige Situationen sind einfach seelisch sehr belastend und junge Leute sind einfach für seelische Schäden sehr anfällig, das habe ich schon an eigenem Leib erfahren müssen, Stichwort Posttraumatisches Stresssyndrom. Im RD kann man da nicht einfach sagen "Ne den können wir jetzt nicht mitnehmen, weil ich das nicht sehen will."

Ich schließ mich da dann auch mal an
RDH | DRK | FFW | 11. Klasse

Im Falle eines Falles ist richtig fallen Alles!

19.01.2010, 17:34
Ist Gesetzlich festgelegt soweit ich weis:

In Notaufnahmen, Intensivstationen und im Rettungsdienst ist die Teilnahme ab 18 erlaubt.

MFG
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

19.01.2010, 17:43
Original von M1k3

In Notaufnahmen, Intensivstationen und im Rettungsdienst ist die Teilnahme ab 18 erlaubt.


Achtung: Bei Notaufnahmen hat hier ein Kollege schon ein richtiges offizielles Schulprakitkum gemacht.

Auch da wurde sich gefragt, warum das mit 16 (im Gegensatz zum RD) möglich ist. Ergebnis war, dass man in der Notaufnahme als zus. Praktikant eine "Fluchtmöglichkeit" hat, die beim Mitfahren im RTW definitv nicht vorhanden ist

Nachzulesen hier

Gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

19.01.2010, 17:58
Also der Fragesteller hat ausdrücklich um Angaben von erfahrenen Leuten gebeten ... und was passiert ? Es werden mal wieder nur Vermutungen, Spekulationen und eigene Meinungen gepostet .

Fakt ist aber nun mal : ein RD - Praktikum ist erst ab der Volljährigkeit möglich. Dies hat auch nicht viel mit verm. Reife zu tun, hier sind es vielmehr versicherungs und arbeitsrechtliche Dinge die hier greifen.
Was die Qualifikation angeht, so wird das unterschiedlich gehandhabt. Aber man sollte schon einen gewissen fortgeschrittenen Ausbildungsstand haben sonst nützt das Praktikum ja nix weil man wenig bis gar nichts versteht und auch nix selbst machen darf.

Eine verantwortungsbewusste Org. wird sich hüten, Kinder usw mit im RD fahren zu lassen.

Gruß Jürgen

19.01.2010, 18:17
Ich bedanke mich erstmal für die Antworten. Ich werde demnächst einfach mal nachfragen und bin dann auf alle möglichen Antworten vorbereitet. Aus dem anderen Thread kann man ja entnehmen, dass ein KTW-Praktikum schon vor 18 möglich ist. Vielleicht sollte ich mich ersteinmal darum bemühen und nicht einfach von null auf hundert sprinten.

19.01.2010, 18:43
Also die Wache, auf der ich RD und KTP fahre gehört zu den Wachen, auf denen ein Praktikum ab 17 Jahren möglich ist. Als ich angefangen habe, war es sogar schon ab 16 möglich.
Auch bei uns gab es schon einige Diskussionen, ob das erlaubt und sinnvoll ist. Unter anderem sind in dieser Arbeitsgruppe unser Wachenleiter und der LRA. Allerdings ließ sich bisher nirgendwo eine klare Aussage dazu bekommen, wo das genau steht, dass es nicht erlaubt ist. Das JArbSchG lässt da leider sehr viel Spekulationsfreiraum zu (Aussage des zuständgen Juristen auf Ortsebene). Auch von dem Herrn, der auf Bundesebene für den RD zuständig ist kam nur ein (sinngemäß) "ich weiß nicht, wo das steht, dass das nicht erlaubt ist, ich persönlich finde es aber nicht sinnvoll". Deswegen sind wir bei uns auf der Wache so verblieben, dass man ab 17 ein Praktikum machen darf, sofern derjenige den "schulischen" Teil der Einsatzsanitäter-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und für reif genug gehalten wird.

Mir ist vollkommen klar, dass das eine sehr umstrittene Position ist. Aber anstatt immer nur "das darf man nicht" zu schreiben, würde ich euch bitten mal Quellen anzugeben, wo steht, dass man das nicht darf.
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

19.01.2010, 18:54
Ist hier im Übrigen genauso...
Kriterium für das Mitfahren auf dem (reinen) RTW ist der theoretische Teil der RH-Ausbildung...dann allerdings mit 17.
Auf dem KTW kann man ab 16 mitfahren.

19.01.2010, 19:00
Hmmm.... wenn die Argumentation "Contra-RTW" lautet, dass man sich eventuell schockierenden Situationen nicht entziehen kann, dann frage ich mich, was passiert, wenn der KTW doch mal zu einem Notfalleinsatz soll. Diese Argumentation ist in sich nicht stimmig.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

19.01.2010, 19:16
Original von Don Spekulatius
Hmmm.... wenn die Argumentation "Contra-RTW" lautet, dass man sich eventuell schockierenden Situationen nicht entziehen kann, dann frage ich mich, was passiert, wenn der KTW doch mal zu einem Notfalleinsatz soll. Diese Argumentation ist in sich nicht stimmig.

Eben. Ich weiß ja nicht wie häufig das woanders vorkommt, aber hier ist es praktisch an der Tagesordnung.

Gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

19.01.2010, 23:10
Ist es denn eurer Meinung nach nicht möglich je nach Alarmierung zu entscheiden ob der/die Praktikant/in mitkommen darf? Für mich ist es doch selbstverständlich, dass wenn der Einsatz "Verkehrsunfall auf der Autobahn mit mehreren eingeklemmten Personen" heißt, ich nicht mitkommen würde. Man könnte doch abwägen, was psychologisch zumutbar ist.

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