Ich bin mir grade nicht sicher, ob die von Hajo geschilderte Situation nur für den Landesverband Schleswig-Holstein oder für das gesamte DRK gültig sein soll.
Hier im LV Westfalen-Lippe wird der Sanitätslehrgang schon seit Juni 2001 in einem Block durchgeführt.
Die
Prüfungsordnung nennt hier eine Mindeststundenzahl von 60 Stunden.
Zusätzlich zu den 60+x Stunden Lehrgang werden hier im Kreisverband Übungsabende angeboten, in denen die angehenden "Westfalen-Sanitäter" das erworbene Wissen und Können festigen können, bevor sie die Prüfung ablegen.
Bestandteil der Ausbildung ist hier seit dem letzten Jahr ebenfalls der Umgang mit dem Larynxtubus.
Nach bestandener Prüfung sind jedes Jahr mindestens 20 Stunden Fortbildung nachzuweisen, damit der Helfer weiterhin im Sanitätsdienst eingesetzt werden darf. Gewünscht ist hier sogar die Teilnahme an der 30-Stdn.-FoBi für Rettungshelfer.
Die Alt-Sanitäter, die ihre Ausbildung vor Inkrafttreten der neuen PO gemacht haben, können mit Ablegen der Prüfung ihre Eignung für den weiteren Einsatz im Sanitätsdienst nachweisen. Sie brauchen nicht den gesamten Lehrgang zu wiederholen.
Als Lehrgangsunterlage wird das "Handbuch für den Sanitätsdienst" ausgeteilt, in dem alle Lehrgangsinhalte enthalten sind.
Noch kurz hierzu:
Original von Hajo Behrendt
Dazu kommt, dass bei uns im Kreis auch für Sanitätskräfte zwingend der Lehrgang "Betreuungsdienst" besucht werden muss. Ziel soll ein universell einsetzbarer Helfer sein.
Was soll das? Ich will keinen Kuchen verteilen, sondern meine medizinischen Kenntnisse anwenden... Echt lächerlich, DRK!
Der multifunktionale Helfer ist hier schon seit ewig und drei Tagen üblich... Vielleicht stellen wir (bzw. stellt das Land NRW) da ja zu hohe Ansprüche an unsere Helfer...
Jede Einsatzkraft, die in einer Einsatzeinheit (EE) NRW eingesetzt wird, muss mindestens folgende Lehrgänge besucht haben:
- (RK-Einführungs- und Aufbauseminar)
- Grundlehrgang Sanitätsdienst (aka SanA, wird quasi nicht mehr durchgeführt, weil für San-Dienste eh der Fachlehrgang wie oben beschrieben benöigt wird)
- Grundlehrgang Betreuungsdienst
- Grundlehrgang Technik und Sicherheit
- Sprechfunklehrgang
- Fahren mit Sondersignal, §§ 35, 38 StVO
Danach wird nach Fachgruppen differenziert:
Sanitätsgruppe:
- Fachlehrgang Sanitätsdienst, gewünscht RettH NRW
Betreuungsgruppe:
- Fachlehrgang Betreuungsdienst
- ggf. Verpflegungshelfer
- ggf. Feldkoch
- jährliche Belehrung gem. IfSG
Techniktrupp:
- Fachausbildung Technik und Sicherheit
- ggf. weitere Fachlehrgänge, wie z.B. Stromversorgung im Einsatz, jährliche Flüssiggas-Einweisung, ...