Hajo Behrendt
Beiträge: 1519
Wohnort: Metropole und Welthauptstadt Wasbek (bei Neumünster) - Schleswig-Holstein
Qualifikation: RettAss
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Hallo,
ich wollte in diesem Thread mal anfragen, ob in euren Gliederungen die für San-Dienste eingeteilten Rettungsmittel auch transportieren dürfen (sofern die ordnungsgemäße Betreuung des Dienstes weiterhin sichergestellt ist), und ob eure Gleiderung die Touren aus den Sanitätsdiensten auch abrechnen kann.
Oder müsst ihr den Patienten immer an den Regel-Rettungsdienst übergeben, auch wenn ihr mit einen abkömmlichen RTW vor Ort seit?
ich wollte in diesem Thread mal anfragen, ob in euren Gliederungen die für San-Dienste eingeteilten Rettungsmittel auch transportieren dürfen (sofern die ordnungsgemäße Betreuung des Dienstes weiterhin sichergestellt ist), und ob eure Gleiderung die Touren aus den Sanitätsdiensten auch abrechnen kann.
Oder müsst ihr den Patienten immer an den Regel-Rettungsdienst übergeben, auch wenn ihr mit einen abkömmlichen RTW vor Ort seit?
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 28.05.2010, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!