Leitlinie Bewusstlosigkeit?

Hier kann über alle Maßnahmen von der Ersten Hilfe bis zur klinischen Behandlung diskutiert werden.

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10.12.2010, 21:48
Dann will ich mich auch mal mit einer doofen Frage in dieser Rubrik einbringen:

Hat jemand von euch eine zitierbare Quelle, in der die Vorgehensweise bei bewusstlosen Patienten steht? Insbesondere will ich darauf hinaus, dass Dinge wie Atemkontrolle und SSL vor dem Anhängen von Sauerstoff kommen.
Die Frage mag zwar doof und vor allem einfach klingen, aber weder in "Erste Hilfe konkret", das bei mir im Regal steht, noch im Notfallmedizinbuch von meinem Freund kriege ich eine klare Aussage.
Wichtig ist, dass ich wirklich Quellen brauche, die ich zitieren kann - einfache Kommentare wie "ist so" bringen mir leider nichts.

lg Caro
Caro, 28, Lehrerin.

10.12.2010, 22:12
http://www.cprguidelines.eu/2010/

Im "BLS"-Kapitel ist das empfohlene Vorgehen eindeutig beschrieben. Viel belastbarer kann eine Quelle nicht mehr sein.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

10.12.2010, 22:16
Logik reicht auch nicht?
Was bringt die Sauerstoffgabe beim nicht atmenden Patient?

Das die Atemkontrolle zuerst kommt, immer zwingend am Anfang stehen sollte (wenn es nicht ersichtlich ist das der Pat atmet), ist wohl logisch. Ich erriner auch gern an das ABCDE Schema.

Wer darüber wirklich diskutieren möchte, dem fehlt irgendwo die notfallmedizinische Ausbildung. Eine Explizite Aussage zu der SSL wird schwer zu finden sein. Es wird vom "sichern der Atemwege" gesprochen. Sei dies durch einen Tubus, durch das "Airwaymanagement" mit dem Absaugkatheter oder die SSL.

Interesant wäre auf welchen Niveau ihr das klären wollt? In jedem Rea-ablauf für EHler steht doch "Wenn normale Atmung (bei Bewusstlosigkeit), dann SSL, Notruf, MNN." ?


PS: Sorry ich weis, deine eigentliche Bitte erfülle ich nicht. Morgen mal gucken was ich finde =)
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

10.12.2010, 22:23
Aus dem Handbuch Sanitätsdienst vom DRK (2009 erschienen):
Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit

Ansprechen/Anfassen

Den Patienten zur Feststellung der Bewusstlosigkeit sofort laut ansprechen und z.B. an den Schultern kräftig anfassen.
Atemkontrolle
Zunächst ist zu prüfen ob der Patient noch atmet. Hierzu müssen die Atemwege frei sein. Ist eine offensichtliche Verlegung der Atemwege erkennbar, müssen Fremdkörper/Erbrochenes entfernt bzw. Erbrochenes abgesaugt werden.
Danach wird der Kopf/Hals überstreckt und die Atmung kontrolliert. Mit der eigenen Wange dicht über Mund und Nase des Patienten die Atmung fühlen/hören und gleichzeitig den Brustkorb bezüglich Atembewegungen beobachten.
Ist die Atmung ausreichend, muss der Patient so gelagert werden, dass alle Flüssigkeiten (z.B. Erbrochenes) aus dem Mund abfließen können und die Zunge die Atemwege nicht verlegen kann. Dies ist die lebensrettende stabile Seitenlage.
...

10.12.2010, 22:51
ERC Guidelines
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

10.12.2010, 23:01
@Mike und Heros: Das Problem ist, dass ich keine Quelle brauche, die mir sagt, DASS ein bewusstloser Patient in die stabile Seitenlage gebracht werden muss, sondern WANN im Verhältnis zu anderen, vor allem weiterführenden Maßnahmen.
Ich brauche das ganze nicht, um mich selbst fortzubilden sondern, weil ich gerade an einer Arbeit schreibe, bei der ich an einer Stelle belegen muss, dass bewusstlose Patienten erst in die stabile Seitenlage gebracht werden und die Sauerstoffgabe erst erfolgt, wenn die SSL schon hergestellt wurde.


@Don: Danke für den Link - ich studier das dann mal als Ersatz für meine Gutenachtlektüre :-). Klingt auf jeden Fall schonmal vielversprechend.
Caro, 28, Lehrerin.

10.12.2010, 23:16
Das LPN sagt, das bei die sog. `Standardisierte Patientenversorgung`drei Grundpfeiler aufgeteilt ist.

1. Elementartherapie:
1. Gesicherte Atemwege
2. Sauerstoffversorgung und Atemminutenvolumen
3. Stabile Kreislaufverhältnisse

2. Standardtherapie:
- Lagerung
- Sauerstoffgabe
- Sicherung des periphervenösen Zugangs
- psychische Betreuung
- Überwachung und Dokumentation

3. spezielle Therapie


Dort steht dann noch bei:
" Diese drei Komplexe sind als ein Verbundsystem zu betrachten, sie bauen aufeinander auf und ergänzen sich gegenseitig."


Hoffe das hilft dir.
Bei Bedarf scanne ich das auch gerne ein.

11.12.2010, 00:05
Gesucht werden hier Primärquellen aus evidenzbasierten Leitlinien oder Studien.

Zitate aus Lehrbüchern sind hier nicht hilfreich, da sie lediglich die Meinung der Autoren (Expertenmeinung) wiedergeben.

Auch bei den Leitlinien muss man immer das Evidenzniveau der Empfehlung betrachten. Das kann auch innerhalb der ERC-Guidelines ziemlich stark schwanken...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

11.12.2010, 00:31
Also erstmal hat Caro nicht gesagt, das sie Studien oder evidenzbasierte Leitlinien braucht, wobei ich bei letzterem auch nicht weiß was es bedeutet und auch google mir keine definition ausspuckt.

Aber da Caro ja selbst das EH-Konkret nennt, in dem sie keine "klare" aussage findet, hab ich einfach mal in meinem Lehrbuch nachgeschaut, und da gibt es eine "klare" aussage.

11.12.2010, 09:01
@Hajo: Carina hat Recht. Mir reicht im Prinzip auch ein Lehrbuch - hauptsache, ich kann es für eine nicht-medizinische Arbeit zitieren.
Ich hatte im Titel das Wort "Leitlinie" verwendet, weil ich davon ausgegangen bin, dass es da auch eindeutig drin steht. Wenns aber in irgendeinem Lehrbuch/Handbuch steht, kann ich das für meinen Zweck auch verwenden.
Caro, 28, Lehrerin.

11.12.2010, 10:45
In den ERC-Guidelines steht wirklich alles drin, was man zur Argumentation braucht.

(Caro ist ja des Englischen mächtig....)

1. Make sure you, the victim and any bystanders are safe.
2. Check the victim for a response (Fig. 2.3).
• gently shake his shoulders and ask loudly: “Are you all right?”
...

3b. If he does not respond
• shout for help (Fig. 2.4)
æ turn the victim onto his back and then open the airway
using head tilt and chin lift (Fig. 2.5);
æ place your hand on his forehead and gently tilt his head
back;
æ with your fingertips under the point of the victim’s chin, lift
the chin to open the airway.
4. Keeping the airway open, look, listen and feel for breathing
(Fig. 2.6).
• look for chest movement;
• listen at the victim’s mouth for breath sounds;
• feel for air on your cheek;
• decide if breathing is normal, not normal or absent

...

5a. If he is breathing normally
• turn him into the recovery position (see below);
• send or go for help—call 112 or local emergency number for
an ambulance;
• continue to assess that breathing remains normal.

Zu Hajo: Sorry - aber das hier ist keine Neurochirurgie für Fortgeschrittene. Die Evidenz sollte ausreichend sein. Sie war es anscheinend um internationale Spezialisten zu diesen Leitlinien zu bewegen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

11.12.2010, 11:15
@Don: Danke nochmal! Ich werde mich denke ich insofern auf die ERC-Guidelines beziehen, als dass ich argumentiere, dass weiterführende Schritte (-> Sauerstoffgabe) erst nach "Abhaken" der Leitlinie durchgeführt werden sollten. Abgesehen davon zählt Sauerstoff zumindest nach meiner Interpretation eh unter Punkt 5a (oder später).

Ich glaube das sollte reichen, um in einer gesellschaftswissenschaftlichen Arbeit glaubhaft zu machen, dass ich mal in eine Quelle reingeschaut habe und keinen Quatsch erzähle.

Damit gilt meine Frage dann erstmal als beantwortet. DANKE.
Caro, 28, Lehrerin.

11.12.2010, 15:12
Nicht evidenzbasiert, aber trotzdem lustig als "Merkspruch": "Vor die Therapie hat der liebe Gott die Daignose gesetzt" ;-)

11.12.2010, 16:07
Ich hätte am liebsten auch mit "treat first what kills first" argumentiert... 8)
Caro, 28, Lehrerin.

11.12.2010, 16:52
Original von peit
Nicht evidenzbasiert, aber trotzdem lustig als "Merkspruch": "Vor die Therapie hat der liebe Gott die Daignose gesetzt" ;-)


Es gibt auch keine randomisiert kontrollierte Studie die nachweist, dass es einen Vorteil bringt, mit Fallschirm aus einem Flugzeug zu springen, gegenüber einem Sprung ohne Fallschirm.
Am besten wäre eine Cross-Over-Studie, d.h. diejenigen, die im ersten Durchlauf mit Fallschirm gesprungen sind, versuchen es dann ohne und man vergleicht die Ergebnisse.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

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