alternative Applikationswege von Glukose

Hier kann über alle Maßnahmen von der Ersten Hilfe bis zur klinischen Behandlung diskutiert werden.

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10.09.2011, 20:27
Nicht schooon wieder...

Übrigens: Die Anlage eines Venenzugangs wird in mehreren Kreisen in Schleswig-Holstein inzwischen als "Regelkompetenz" gewertet und auch routinemäßig bei "Notfallpatienten" durchgeführt, wenn kein Notarzt mitalarmiert bzw. nachgefordert wird.

Begründet wird dies als Vorsichtsmaßnahme bei einer möglichen Verschlechterung des Patientenzustands (und damit der Venensituation) während des Transportverlaufes. Nach dem Motto: Was man hat, das hat man. Spätestens im Krankenhaus bekommt der Patient eh seinen Zugang. Ob der nun durch Rettungsdienst- oder Pflegepersonal gelegt wird, ist dann eigentlich auch egal...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

12.09.2011, 20:15
Original von Hajo Behrendt
Begründet wird dies als Vorsichtsmaßnahme bei einer möglichen Verschlechterung des Patientenzustands (und damit der Venensituation) während des Transportverlaufes. Nach dem Motto: Was man hat, das hat man. Spätestens im Krankenhaus bekommt der Patient eh seinen Zugang. Ob der nun durch Rettungsdienst- oder Pflegepersonal gelegt wird, ist dann eigentlich auch egal...



Und SO wird aus der eigentlichen KTW-Fahrt für eine RTW-Beförderung für mehr €€€......

13.09.2011, 13:10
Das ist doch nun absoluter Stuss.

Wir reden hier von Patienten, bei denen eine Verschlechterung des Zustandes relativ wahrscheinlich ist.

Nicht jede Kundin, die per KT zur Behandlung in die Arztpraxis reist, braucht einen Zugang.

Und nicht jeder Patient, der einen Zugang gelegt bekommt, ist auch zwingend RTW-pflichtig.

Die Anlage eines Zugangs hat ja nicht unbedingt etwas mit der Abrechnungsmodalität zu tun, sondern mit den Gepflogenheiten im jeweiligen Kreis oder Krankenhaus.

In einigen Kliniken ist das Rettungsdienstpersonal für das gesamte Aufnahmeprozedere (12-Kanal-Eingangs-EKG, Zugang, Bluteentnahme und Transport auf die jeweilige Station zuständig (auch wenn es eig. nicht so sein sollte).

Übrigens: (planbare) KT-Touren sind bei der Krankenkasse vorlage- und genehmigungspflichtig. Befindet sich kein Genehmigungsstempel auf dem Transportschein, bleibt die gute alte Dame halt zu Hause oder bezahlt die Fahrt aus eigener Tasche...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

13.09.2011, 17:21
Original von Hajo Behrendt
Das ist doch nun absoluter Stuss.

Wir reden hier von Patienten, bei denen eine Verschlechterung des Zustandes relativ wahrscheinlich ist.

Nicht jede Kundin, die per KT zur Behandlung in die Arztpraxis reist, braucht einen Zugang.

Und nicht jeder Patient, der einen Zugang gelegt bekommt, ist auch zwingend RTW-pflichtig.

Die Anlage eines Zugangs hat ja nicht unbedingt etwas mit der Abrechnungsmodalität zu tun, sondern mit den Gepflogenheiten im jeweiligen Kreis oder Krankenhaus.

In einigen Kliniken ist das Rettungsdienstpersonal für das gesamte Aufnahmeprozedere (12-Kanal-Eingangs-EKG, Zugang, Bluteentnahme und Transport auf die jeweilige Station zuständig (auch wenn es eig. nicht so sein sollte).

Übrigens: (planbare) KT-Touren sind bei der Krankenkasse vorlage- und genehmigungspflichtig. Befindet sich kein Genehmigungsstempel auf dem Transportschein, bleibt die gute alte Dame halt zu Hause oder bezahlt die Fahrt aus eigener Tasche...


Erinnert mich an folgende Geschichte:

Ein Sheriff in den USA wird gefragt, warum er in der Kirche seine Pistole trage und ob er hier Probleme erwarte. Er antwortete: "Mam, wenn ich Probleme erwarten würde, hätte ich mein Gewehr dabei".

Man fragt sich schon manchmal, bei welchem Patienten denn nun ein solch rapide Verschlechterung erwartet wird, dass ihm ein Zugang schon das Leben rettet, der aber gleichzeitig so gesund ist, dass ich keinen Notarzt nachfordern muss. Also erwarte ich, ihm ein Medikament geben zu müssen (Notkompetenz), verzichte aber mutwillig auf eine Nachforderung. Ein solches Vorgehen finde ich generell schon sehr fragwürdig.

Und dass gerade private Betreiber sich durch die Anlage eines Zugangs aus einem KT einen RTW-Schein machen, ist eben kein Stuss, sondern wird eben immer wieder gemacht.

Das Argument "Der bekommt ja eh einen Zugang, dann kann ich es auch im RTW machen", muss man nur mal logisch weiterverfolgen. Der Infarktpatient bekommt ohnehin einer Herzkatheteruntersuchung, da kann ich ja schon mal eine Schleuse in die Leistenarterie rammen. Oder das Unfallopfer wird ohnehin operiert, da kann ich ja schon mal eine Narkose einleiten - er bekommt sie ja ohnehin.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

13.09.2011, 21:07
Original von Don Spekulatius
Man fragt sich schon manchmal, bei welchem Patienten denn nun ein solch rapide Verschlechterung erwartet wird, dass ihm ein Zugang schon das Leben rettet, der aber gleichzeitig so gesund ist, dass ich keinen Notarzt nachfordern muss. Also erwarte ich, ihm ein Medikament geben zu müssen (Notkompetenz), verzichte aber mutwillig auf eine Nachforderung. Ein solches Vorgehen finde ich generell schon sehr fragwürdig.

Und dass gerade private Betreiber sich durch die Anlage eines Zugangs aus einem KT einen RTW-Schein machen, ist eben kein Stuss, sondern wird eben immer wieder gemacht.

Das Argument "Der bekommt ja eh einen Zugang, dann kann ich es auch im RTW machen", muss man nur mal logisch weiterverfolgen. Der Infarktpatient bekommt ohnehin einer Herzkatheteruntersuchung, da kann ich ja schon mal eine Schleuse in die Leistenarterie rammen. Oder das Unfallopfer wird ohnehin operiert, da kann ich ja schon mal eine Narkose einleiten - er bekommt sie ja ohnehin.

Damit hier irgendwer einen Transportschein als RTW abrechnen kann, benötigt es einen Arzt, der das ganze Unterschreibt. Das steht jedem Arzt selber frei.

Don, das Argument würde ich anders aufziehen: Bei Patienten die kritisch werden könnten, legt man einen Zugang solange die Gefäße noch eine gute Größe hergeben. Einen NA nachrufen ist oftmals in ländlichen Bereichen auch ein größerer Zeitaufwand als die Sonderrechtsfahrt in die Klinik.
Oft genug wird hier auch ein Zugang vom NA gelegt, auch beim Apoplex. Welchem Zweck dient das? Grade wenn der NA dann nciht begleitet?
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

13.09.2011, 22:17
"Einen NA nachrufen ist oftmals in ländlichen Bereichen auch ein größerer Zeitaufwand als die Sonderrechtsfahrt in die Klinik."

Es heißt doch Rondevouz-System, weil man sich unterwegs trifft... Der RTW fährt in Richtung Zielklinik sobald keine Maßnahmen am Einsatzort mehr erforderlich sind - das NEF stößt dann irgendwann auf dem Weg dazu...

14.09.2011, 06:44
Original von M1k3
Don, das Argument würde ich anders aufziehen: Bei Patienten die kritisch werden könnten, legt man einen Zugang solange die Gefäße noch eine gute Größe hergeben. Einen NA nachrufen ist oftmals in ländlichen Bereichen auch ein größerer Zeitaufwand als die Sonderrechtsfahrt in die Klinik.
Oft genug wird hier auch ein Zugang vom NA gelegt, auch beim Apoplex. Welchem Zweck dient das? Grade wenn der NA dann nciht begleitet?

Die Frage ist doch nur: Was machst Du denn dann mit Deinem Zugang? Wenn ich Deiner Argumentation folgen soll, dann ist der Zugang doch nur hilfreich, wenn Du darüber auch Medikamente gibst. Nun schildere mir doch mal ein Beispiel eines Patienten, der so gesund ist, dass Du keinen NA benötigst, der dann aber auf der Fahrt sich so verschlechtert, dass Du einen Zugang benötigst, dies aber wiederum nicht so schlimm, dass man einen NA nachfordert, oder Medikamente geben musst. Die einzige logische Schlussfolgerung ist, dass Dir Befugnisse egal sind und Du alles in den Patienten pumpen willst, von dem du glaubst, dass Du die Nebenwirkungen beherrschen kannst.

Aber um das ganze abzukürzen: Ich bin ja nun eigentlich dafür, dass RS und RA Zugänge legen. Aber dann sollen wir doch ehrlich sein: Die Argumentation, dass sich der Patient ja verschlechtern kann, ist Käse - das könnte er ja immer. Es geht hier darum, zu üben um "combat-ready" zu bleiben.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

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