Glukagon im SSD?

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29.03.2009, 19:58
Kleiner Einschub von mir, es geht um Bewusstlosigkeit, das sei nämlich schon öfter bei ihrer Tochter passiert.

30.03.2009, 22:42
Meine persönliche Position zum Thema:
Hier liegt doch eigentlich die Notwendigkeit einer klassischen Rechtsgüterabwägung vor (s. Buschi). Man kann im Prinzip nur falsch handeln - Medi-Gabe vs. Körperschaden. In so einem Fall sollte man sich für das kleinere Übel entscheiden - in meinen Augen ist das die Medi-Gabe. Ich werde auch wenn ich einen AED habe und keinen Kurs, diesen u.U. einsetzen, sofern ich nach meiner Güterabwägung zu dem Schluss gelangt bin, das das höherwertige Rechtsgut bedroht ist. In solchen Fällen gilt die alte Juristenweisheit "Fragen Sie Ihre Putzfrau!" - das, was intuitiv richtig ist, stimmt auch in der Regel. Hier also die Glucagon-Gabe.

C17

30.03.2009, 23:01
Mich würde jetzt auch mal interessieren, welche Nebenwirkungen das Glukagon-Präperat überhaupt haben kann. Das würde eine Einschätzung schon vereinfachen. Dafür wäre der Name des Präperates interessant.

Ich gehe davon aus, dass es kaum Nebenwirkungen geben wird, da der Stick ja, wie schon dargelegt, für die Anwendung durch med. Laien konzipiert ist.

Die Körperverletzung wäre ja durch die Einwilligung der Mutter der mj. Patientin nicht rechtswidrig (vgl. §228 StGB [1]), dementsprechend müsste man sich nicht einmal auf einen evtl. rechtfertigenden Notstand berufen.

Allerdings sollte man dann sichergehen, dass die SSDler, die den Stick im Notfall anwenden, im Umgang damit geschult sind. Deshalb hatte ich in meinem letzen Posting zwecks Einweisung auf einen / den behandelnden Arzt verwiesen.

Ich bin natürlich kein Jurist, und meine Darlegung selbstverständlich auch keine Rechtsberatung! ;)

Gruß,

Buschi

[1] §228 StGB: "Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt."
Zuletzt geändert von Buschi am 30.03.2009, 23:20, insgesamt 2-mal geändert.

31.03.2009, 13:20
Kleiner Tipp am Rande von nem guten Ferund von mir, der Jura studiert:
"Wenn dir jemand sagt, dass du etwas (nicht) darfst, dann frag erstmal, wo das steht."

Viele solche Ver- oder Gebote sind nämlich einfach nur Fehlinterpretationen/ Missverständnisse.

Ansonsten kann ich mich nur Buschis letztem Post anschließen.
...meint die Bine
RS, Ausbilderin EH, SanKurs, AED und Praxisanleiterin
Studentin (Bio und Chemie auf Lehramt)

10.04.2009, 09:32
den prof. dr. med. severin fragen
Hast du Fragen zu Kaffeemaschinen?

?(

Ansonsten ist einiges, was man hier lesen muss, erst nach Erfassung des Kontextes zu verstehen, bitte etwas mehr Mühe bei der Verfassung der Beiträge, alternativ die Energien, die man in den SSD steckt stattdessen in den Unterricht investieren.

http://german-bash.org/84900

Ansonsten sehe ich beim Glukagon bei sachgerechter Lagerung und Applikation bei entsprechendem Notfallbild (Bewusstseinseintrübung, ggfl. Bewusstlosigkeit), ergänzend zu den Basismaßnahmen wie Notruf, Lagerung, Wärmeerhalt... auch keine Probleme.

Es ist halt etwas völlig unterschiedliches, ob man eigenständig eine Diagnose stellt, dann ein Medikament wählt und dieses dann appliziert oder bei einer gesicherten Diagnose bei entsprechender Handlungsanweisung eine Bedarfsmedikation, die vom Arzt verschrieben worden ist, verabreicht.

10.04.2009, 10:02
Original von Markus

Es ist halt etwas völlig unterschiedliches, ob man eigenständig eine Diagnose stellt, dann ein Medikament wählt und dieses dann appliziert oder bei einer gesicherten Diagnose bei entsprechender Handlungsanweisung eine Bedarfsmedikation, die vom Arzt verschrieben worden ist, verabreicht.



Sehr gut dargestellt! :)

27.04.2009, 16:03
mmh... finde die Frage schwierig.... wenn sie vor euch Bewusstlos wird und ihr sie in die SSL legt und ständig Atmung, Puls und Blutdruck im Auge behaltet sollte eigentlich eine Gabe durch den Rettungsdienst genügen.... der hat ja keine so gigantische Anfahrtszeit und wenn ihr seht das sichder Zustand verschlechtert könnt ihr das Glukagon ja immernoch verabreichen!

also für mich währe so eine scheibar häufiger vorkommende Bewusstseinslosigkeit jetzt nicht unbedingt ein rechtfertigender Notstand! naja ... ichw eiß natürlich auch nicht in wie weit ihr sonst so ausgebildet seit ... als RH/RS oder sogar als RA is das was ganz anderes aber so...
SanH - DRK-Helfer und JRK Gruppenleiter

27.04.2009, 16:10
@Mappo

Würdest Du das auch als Patient so sehen? :)

27.04.2009, 17:47
Mich würde ich interessieren warum eine Bewusstlosigkeit bei einem häufigen Patienten weniger riskant sein soll als bei einem seltenen.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

27.04.2009, 19:00
Original von Ani
@Mappo
Würdest Du das auch als Patient so sehen? :)


Kommt es darauf denn an? Im Falle eines Falles muss er für sein Verhalten gradestehen. Zuviel oder das Falsche machen kann ihn reinreiten, ebenso zuwenig zu unternehmen. Im Endeffekt wird nach seinem Wissen und dem was er erkennen konnte gefragt werden.
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

27.04.2009, 20:23
@Akkon

Es kommt letztendlich nur auf den Patienten an. Und er weiß ja jetzt nach Lektüre dieses Threads, daß er mit Glukagon nur helfen und nichts falsch machen kann... :)

29.04.2009, 16:06
@Max
ja dann macht es für mich einen ziemlich großen Unterschied den die Bewusttlosigkeit selbst ist zwar eine Gefahr aber die Ursache ist anscheinend nicht so gefährlich!
SanH - DRK-Helfer und JRK Gruppenleiter

29.04.2009, 21:17
Wenn ein Patient schon 20 mal in der Schule bewusstlos wurde, heißt das dennoch nicht das es bei 21. mal von der selben Ursache kommt.
Desweiteren ist ist m.M. eine Bewusstlosigkeit immer unabhängig der Ursache ein Notfall, mal mehr akut mal weniger - aber dennoch ein Notfall.

Die Meinung wir halten mal Glukagon bereit, gebens aber nur wenn der Zustand während der Bewusstlosigkeit schlechter wird ist meiner Ansicht nach sehr problematisch. Entweder ich bin in der Lage und hab die Ausbildung Glukagon zu verabreichen oder eben nicht.
Mitglied bei *dem* BRK und bei den Brandpatschen

29.04.2009, 21:21
Die Sache ist doch ganz einfach: das Gehirn braucht Zucker. Und wenn der Patient aufgrund des Zuckermangesls bewußtlos ist, geht das halt in dieser Phase nur mit Glukagon oder intravenöser Glukose. Nicht nur die Bewutlosigkeit selbst ist gefährlich, sondern generell die fehlenden Energieträger für das Gehirn. Und die müssen so schnell wie möglich wieder bereitgestellt werden.

29.04.2009, 22:53
Original von Max
gebens aber nur wenn der Zustand während der Bewusstlosigkeit schlechter wird ist meiner Ansicht nach sehr problematisch. Entweder ich bin in der Lage und hab die Ausbildung Glukagon zu verabreichen oder eben nicht.


Zumal: Wie willst du denn bitte einschätzen, wann es dem Patienten in der Bewusstlosigkeit noch schlechter geht? Wenn er rea-pflichtig wird? :rolleyes:
Rettungshelfer
SEG | First Responder | San-Dienste

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