Original von David
... aber was er nicht erwähnt hat, war, dass du die Versorgung mit O² dann mittels Maske hättest weiterführen können (/müssen?), anstatt die "Behandlung" einfach abzubrechen.
Sehe ich ähnlich. Wenn man davon überzeugt ist, dass eine Sauerstoffgabe indiziert ist, dann sollte man auch dabei bleiben und sich nicht durch eine minimale Komforteinschränkung davon abhalten lassen. Wahrscheinlich wäre es aber nicht notwendig gewesen.
Da Schwindel und leichte Eintrübung eventuell V.d.a. Commotio oder sogar leichtes SHT.
Hier habe ich mal wieder ein Deja-Vu. Ich habe den Text nun mehrfach gelesen, aber nirgendwo einen Hinweis auf eine Eintrübung gelesen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Patient doch mit Euch geredet und sinnvolle Antworten auf Eure Fragen gegeben. Wie kann er dann eingetrübt sein? Macht die Patienten nicht kranker als sie sind, indem Ihr Zustände beschreibt, die überhaupt nicht vorliegen. Übrigens ist eine Commotio ein SHT °I.
Was mir auch hier nicht 100% gefallen hat ist der Umgang mit dem Blutdruck. OK - die Regie hat vieles hier so vorgegeben und Euch in eine gewisse Richtung gedrängt. Aber ein Blutdruck in der hier genannten Höhe wird NICHT zu Schwindelgefühlen führen. Wie Ihr ja sicher schon mal gehört habt, fühlen die Patienten Bluthochdruck nicht - es sei denn, er ist extrem hoch. Dann aber reden wir von Werten weit jenseits der 200mmHg systolisch. Aber sei es drum. Nehmen wir mal an, Ihr habt dann den einen Patienten, der einen solchen Blutdruck spürt. Dadurch ist er aber nicht akut behandlungsbedürftig. Ein Blutdruck von 180/120 ist ein langfristiges Problem - ok. Der Patient sollte mal einen Termin bei seinem Internisten machen und dann langsam mal eine Therapie einschleichen lassen. Dieser Blutdruck ist für ihn langfristig ein Problem. Kurzfristig - also im Rahmen Eurer Zuständigkeit - besteht KEIN Behandlungsbedarf. (OK - einen solchen könnte man höchstens konstruieren, indem man sagt, es handele sich hier um eine therapiebedürftige hypertensive Krise, indem man konstruiert, dass schon dieser geringfügige Hypertonus die Schwindelgefühle auslöst. Das würde ich aber mal erheblich bezweifeln, zumal das Trauma (also der Schlag) als Erklärung für den Schwindel viel plausibler wäre).
Zusammenfassend würde ich als NA den Blutdruck so lassen, wie er ist, und es tunlichst sein lassen, irgendetwas daran zu ändern. Denn eins ist sicher - in dieser Situation ist ein Blutdruck von 180mmHg systolisch für den Patienten besser, als einer von 100mmHg.
WENN man nun aber der Meinung ist, dass der Blutdruck UNBEDINGT behandelt werden muss, dann ist wiederum die Einnahme der patienteneigenen Medikamente inkonsequent, da hier je nach Präparat ja nun mit einer erheblichen Verzögerung bis zum Wirkungseintritt zu rechnen ist.
Noch etwas:
Die numerische Ratingskala (NRS), die ja nun immer wieder für die Einschätzung der Schmerzstärke benutzt wird, ist ja nun ein schönes Tool zur Therapie, aber welche Konsequenz zieht denn der Ersthelfer daraus? Wird bei 4,5 der Notarzt zur Analgesie nachgefordert, bei 4,4 aber noch nicht? Welche Konsequenz zieht man daraus? Übrigens sollte eine Handgelenkfraktur nach ausreichender Schienung nicht mehr sonderlich schmerzen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.