"Problematisch" ist die Gabe von Notfallmedikamenten wie Diazepam oder Midazolam (Dormicum(R)).
Natürlich nicht für den akuten Anfall, der nur medikamentös durchbrochen werden kann, aber:
Bei Gabe von Notfallmedikamenten wird die bisherige "Grundmedikation", die jeder Epileptiker täglich einnehmen muss, durcheinandergebracht.
Die Folge ist die Notwendigkeit einer (oft tagelang andauernden) Neueinstellung in einer Klinik oder Ambulanz.
Oftmals ist den Patienten mehr geholfen, wenn sie dort selbst vorstellig werden können und die Dosis durch Experten neu einstellen lassen bzw. anpassen, ohne das Notfallmedikamente die "Grundeinstellung" "kaputtgemacht" haben.
Das sollte man als erfahrener Rettungsdienstler bzw. Notarzt bei "kleineren Anfällen" in Betracht ziehen, wenn der Krampfanfall schon von alleine aufgehört hat, bevor man eingetroffen ist.
Im SSD muss es natürlich einheitliche Regeln bzgl. des Umgangs mit Krampfpatienten geben.
Klar ist, dass der Rettungsdienst IMMER gerufen werden muss, wenn der Krampfanfall noch anhält (alles andere wäre ein "Kunstfehler"), und auch Patienten, die nach einem Anfall bewusstlos sind (Nachschlafphase), sollten i.d.R. dem Rettungsdienst zugeführt werden.
Hier kann man allerdings ggf. auch abweichende persönliche Absprachen mit den chronischen Krampfpatienten treffen und diese z.B. eine zeitlang in Seitenlagerung unter dauerhafter Beobachtung lassen, meist kommen sie nach wenigen Minuten wieder zu sich.
Das ist dann aber schon eher was für "Fortgeschrittene Helfer"!
Also im Zweifel: Immer Rettungsdienst rufen! Eine Klinik oder ein einzelner Arzt (der nicht vor Ort ist), hat da gar keine Weisungsbefugnis!
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Hajo Behrendt am 07.03.2011, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!