Hi, 
habe zu dem Thema zwar was im Forum gefunden, aber wirklich weitergeholfen hat mir das noch nicht, darum hier die Frage:
Von wem kann ich erfahren, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, Sanitätshelfer meiner Organisation notfalls dazu berechtigt sind, Larynxtuben einzusetzen?
Ist dafür auch der entsprechende ÄLRD zuständig? Oder gibt es für so etwas die "Erlaubnis" durch den entsprechenden Organisationsarzt unter Voraussetzung bestimmter Ausbildungen?
Viele Grüße
				                     
			habe zu dem Thema zwar was im Forum gefunden, aber wirklich weitergeholfen hat mir das noch nicht, darum hier die Frage:
Von wem kann ich erfahren, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, Sanitätshelfer meiner Organisation notfalls dazu berechtigt sind, Larynxtuben einzusetzen?
Ist dafür auch der entsprechende ÄLRD zuständig? Oder gibt es für so etwas die "Erlaubnis" durch den entsprechenden Organisationsarzt unter Voraussetzung bestimmter Ausbildungen?
Viele Grüße

 ). Der prüft die Geräte und kann sie dann ab einer bestimmten Qualifikation für die Helfer freigeben. Bei uns im Rems-Murr-Kreis z.B. hat der Kreisbereitschaftsarzt den LT noch nicht zugelassen, weil er noch eine Studie abwarten will. Du könntest z.b. mal den Kreisverband anschreiben und dort nachfragen.